Neues vom NVN

Einladung Pressekonferenz – Erhebung einer Verfassungsbeschwerde / Verfassungsklage – körperliche Unversehrtheit

Einladung Pressekonferenz zur Erhebung einer Verfassungsbeschwerde / Verfassungsklage beim Bundesverfassungsgericht wegen Verletzung des Grundgesetz- Artikels 2, Absatz 2, des Rechts auf körperliche Unversehrtheit. Die Klage führen Professor Dr. Rudolf Wendt und Professor Dr. Michael Elicker, beide Verfassungsrechtler Universität des Saarlandes, Saarbrücken, u.a. Ort: Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund Adresse: In den Ministergärten 10, 10117 Berlin Datum, Uhrzeit: 25.02.2016, 11:00 Uhr, Raum „Lessing“

Im Zuge des Ausbaus von Windenergieanlagen (WEA) im gesamten Bundesgebiet werden Genehmigungen für diese Anlagen anhand veralteter Regelwerke aus den 1990er Jahren erteilt, die nicht dem heutigen Stand von Wissenschaft und Technik gerecht werden. Im In- und Ausland kommt es zunehmend zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei Anwohnern von WEA. Stellvertretend für unzählige Betroffene aus ganz Deutschland klagen erkrankte Bürger unter der Federführung des Regionalverbandes Taunus, Windkraft mit Vernunft e. V.. Ziel der Kläger ist: ·

Ein Moratorium, Aussetzen des Windkraftausbaus bis die Auswirkungen der WEA-Emissionen auf die Gesundheit von Anwohnern durch eine fundierte wissenschaftliche Studie in Deutschland untersucht wurden. · Ein Nachtabschaltungsgebot für WEA, die weniger als 3000 m entfernt von Wohnbebauungen betrieben werden bis die gesundheitlichen Auswirkungen von tieffrequentem Schall und Infraschall, welche von WEA ausgehen, durch eine fundierte wissenschaftliche Studie in Deutschland untersucht wurden. ·

Ein Mindestabstand der WEA, auch im sogenannten Außenbereich, von mindestens 3000m zu Wohnanlagen. · Anpassung der Regelwerke für Betriebsgenehmigungen an die real bestehenden Immissionen moderner Windkraftanlagen.

Referenten zu den Themen Recht: Prof. Dr. R. Wendt, Prof. Dr. M. Elicker Medizin: Dr. med. Johannes Mayer D.O.M. Präsident DGOM Wirtschaftlichkeit/ Umwelt Achim Göbel, 1.Vorsitzender Regionalverband Taunus Schalltechnik: Bernd Töpperwien, Dipl.Ing.(TH), Regionalverband Taunus – Windkraft mit Vernunft e. V. 2 Gerhard Artinger, Dipl.-Ing. (Uni), Sven Johannsen GuSZ

Auswirkungen in der Praxis: Jutta Reichardt und Marco Bernardi, www.opfer.windwahn.de. Deutsche Vertretung der EPAW (European Plattform Against Windfarms) Fragen? Tel. 04823-92752 oder die 0 am Ende E-Mail: jutta.reichardt@windwahn.de

Die aktuelle Situation in Deutschland Für die Betriebsgenehmigungen von Windenergieanlagen dienen in Deutschland die Regelwerke TA-Lärm, DIN 45680 und DIN 9613-2 aus den Jahren 1997 und 1999. Diese Regelwerke erfüllen heute nicht mehr ihre Aufgabe die Bürger vor schädlichen Immissionen zu schützen. Die rasante Entwicklung der WEA-Technologie, mit derzeit 200 m, sowie in Planung 300 m hohen WEA, die besonders im Infraschallbereich wesentlich höhere Immissionen erzeugen, wird in den veralteten Regelwerken nicht berücksichtigt.
Daher kommt es zu Gesundheitsschäden bei Anwohnern. Der Staat versäumt bereits seit Jahren diese Regelwerke den neuen Bedingungen anzupassen.Die hieraus resultierenden gesundheitlichen Auswirkungen auf Mensch und Tier sind wissenschaftlich nachgewiesen. Unterschwellige Beschallung im Infraschallbereich führt zu pathologischen Veränderungen des Organismus bei Mensch und Tier. Diese Gesundheitsschäden werden mit dem Ausbau der Windkraft in immer größerem Ausmaß ärztlich diagnostiziert. Artikel 2, Absatz 2 des Grundgesetzes verpflichtet den Staat, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit für jeden Bürger zu gewährleisten (Schutz und Vorsorgepflicht). Voraussetzung hierfür sind geeignete rechtliche Rahmenbedingungen, die für die heutigen großen WEA jedoch nicht existieren.

Nach einhelliger Meinung namhafter Mediziner und Schallexperten sind mit der TA Lärm, DIN 45680 und DIN 9613-2 diese Risiken nicht erfasst und bleiben somit unberücksichtigt. Der Staat muss seiner Schutz- und Vorsorgepflicht gemäß Artikel 2, Absatz 2 des Grundgesetzes nachkommen, um Schäden für Leib und Leben der Bürger zu verhindern. Die Bundesregierung strebt an, bis 2050 die Stromerzeugung zu ca. 80% durch Erneuerbare Energien zu decken. Größtenteils soll diese Steigerung durch Windenergie geleistet werden. Eine flächendeckende Verbreitung von WEA in ganz Deutschlandwird wird die Folge sein.

Dadurch werden ca. 10 Millionen Menschen in Deutschland direkt von den Immissionen an ihren Wohnorten betroffen und in ihrer Gesundheit beeinträchtigt und gefährdet sein. Anerkannte internationale medizinisch-wissenschaftliche Studien bilden die Grundlage der Verfassungsklage. Ergänzt durch aktuelle Messergebnisse, gewonnen mit modernen, amtlich zugelassenen, mikrobaren Schallmessgeräten. Die Ergebnisse werden Ihnen präsentiert. Damit wir besser planen können bitten wir um Anmeldung bis zum 23.02.2016 an.

© Regionalverband Taunus/Wattenmeerrat