Neues vom Dachverband DDA am 26.10.2015

Neues Positionspapier zur Ausgestaltung der Ökologischen Vorrangflächen in der Agrarlandschaft aus Sicht des Vogelschutzes

Die Bestandssituation vieler Vogelarten des Agrarlandes ist kritisch. Nicht nur die Bestände des Kiebitzes weisen einen stark negativen Trend auf.
© Hans Glader

Die Vögel der Agrarlandschaft gehören deutschland- und europaweit zu den am stärksten im Bestand zurückgehenden Arten. Ursache hierfür ist die zunehmende Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung in der Agrarlandschaft. Nach dem Indikatorenbericht „Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt“ (BMUB 2014) liegt der auf der Bestandsentwicklung typischer Agrarvögel beruhende Teilindikator Agrarland nur noch bei 56 % des Zielwertes und weist damit seinen bislang niedrigsten Wert auf.

Hohe Erwartungen wurden im Jahr 2014 in das „Greening“ der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union gesetzt, insbesondere in den Beschluss zur Schaffung Ökologischer Vorrangflächen (ÖVF). Nun erweisen sich die Maßnahmen jedoch als wenig zielführend. Bewirtschafter von Ackerflächen müssen zwar den Nachweis über 5 % ÖVF erbringen, um die volle Höhe der Direktzahlungen der Agrarförderung in Anspruch zu nehmen, allerdings verhindern zahlreiche Ausnahmen, die Anrechenbarkeit von ÖVF-Typen ohne nennenswerte positive Wirkungen sowie überhöhte Gewichtungsfaktoren eine Trendwende zur Förderung der Biodiversität in der Agrarlandschaft.

In einer Stellungnahme kritisiert die Fachgruppe Agrarvögel der Deutschen Ornithologen-Gesellschaft (DO-G) den zu geringen Flächenanteil von 5 % ökologischer Vorrangflächen. Dieser liegt deutlich unter dem fachlich begründeten und geforderten Anteil von mindestens 10 % Flächenanteil pro Betrieb. Hauptkritikpunkt ist jedoch die Anrechenbarkeit wenig wirksamer ÖVF. So werden beispielsweise Zwischenfrüchte, die vielerorts seit Jahren gute fachliche Praxis sind, mit dem Faktor 0,3 als ÖVF angerechnet. Durch ihren großflächigen Anbau, z.B. vor Mais, sind damit die ÖVF-Anforderungen problemlos zu erfüllen, ohne dass sich an der Landnutzung etwas ändert und biodiversitätswirksame Flächen geschaffen werden. Ein weiteres Problem stellt der Gewichtungsfaktor dar. Durch Gewichtungsfaktoren über eins, beispielsweise für Saumstreifen ab einem Meter Breite, wird der ohnehin zu geringe Anteil von 5 % ÖVF im realen Flächenumfang nochmals reduziert.

Während sich die Stellungnahme auf die „Nachjustierung“ der bestehenden Regelungen bezieht, weist die Fachgruppe nachdrücklich darauf hin, dass es eines Netzes von mindestens 10 % ökologisch hochwirksamer, die Biodiversität fördernder Maßnahmen in der Ackerflur bedarf, um nachhaltig die Populationen der Ackerarten (Feldvögel, Feldhasen, andere Tiere, Ackerwildkräuter) zu schützen und zu fördern. Ein solches Netz ökologisch wirksamer Flächen kann nur in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft und einer fachkundigen Beratung geschaffen werden kann.Das Positionspapier der Fachgruppe Agrarvögel der DO-G ist in Heft 3/2015 der Zeitschrift „Vogelwarte“ veröffentlicht worden und kann zudem auf der Internetseite der Fachgruppe Agrarvögel der DO-G heruntergeladen werden. Quelle: Pressemitteilung der DO-G vom 14.09.2015

Zu der Internetseite der Arbeitsgruppe Vogel in der Agrarlandschaft

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt