Neuer DNR Newsletter zur EU-Umweltpolitik  Nr. 7/16

Donnerstag, 18. Februar 2016

Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat gestern über seine Position zu der neuen EU-Tierarzneimittelverordnung abgestimmt. Die Nutzung der vorhandenen antimikrobiellen Arzneimittel muss eingeschränkt und neue Mittel entwickelt werden, um die wachsenden Resistenz gegen Antibiotika zu bekämpfen, sagte ein Abgeordneter des Ausschusses. Ein vorbeugender Einsatz von Antibiotika sollte nur noch für Einzeltiere erlaubt sein, wenn ein Veterinär die Behandlung rechtfertigen kann.

Der agrarpolitische Sprecher der Grünen/EFA im Europäischen Parlament Martin Häusling sagte vor der Abstimmung: „Klar ist für uns: Antibiotika dürfen keinesfalls prophylaktisch verabreicht werden. Auch die Herdenbehandlung mit Antibiotika darf nur allerletztes Mittel der Wahl sein. Wir haben detaillierte Vorgaben für eine Vorbeugung von Krankheiten ausgearbeitet. Sie basiert nicht auf Medikamenten, sondern stellt die Abschaffung falscher Haltungssysteme in den Fokus. Es ist nicht länger hinnehmbar, dass Antibiotika oft nur deshalb verabreicht werden, um schlechte Tierhaltungssysteme auszugleichen. Das muss unterbunden werden.“Die Tierschutzorganisation Vier Pfoten lobte das Ergebnis der Abstimmung über die Tierarzneimittelverordnung.

„Die Verwendung von Antibiotika sollte nie ein Ersatz für schlechte Haltungsbedingungen sein. Das Ziel der Landwirte sollte sein, die Tiere so zu halten, dass sie gar nicht erst krank werden“, sagte Pierre Sultana, Leiter des Europabüros von Vier Pfoten in Brüssel. Aus Sicht der Tierschützer macht der massenhafte Antibiotikaeinsatz in der Tiermast die Problematik der Intensivtierhaltung deutlich: hohe Besatzdichte, geringe Wachstumszeiten und schlechte Haltungsbedingungen, die Krankheiten begünstigen.Das Plenum des EU-Parlaments stimmt voraussichtlich in diesem Sommer über die Verordnung ab. [pw, mbu]Europäisches Parlament zur TierarzneimittelverordnungMartin Häusling zur TierarzneimittelverordnungVier Pfoten