TOP 6: Erhalt der EU-Naturschutzrichtlinien

Beschluss:

  1. Die Umweltministerkonferenz begrüßt die Ergebnisse der im Rahmen der Fitness-Check Konferenz am November 2015 vorgestellten Evaluationsstudie zur Unterstützung des Fitness Checks der Vogelschutz- und Habitat-Richtlinie, die zu einer positiven Gesamtbeurteilung der Naturschutzrichtlinien nach den Kriterien von Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz, Kohärenz und EU-Mehrwert kommen. Sie sieht damit ihren Beschluss aus der 83. UMK, TOP 8, bestätigt und bekräftigt ihre Forderung, die fachlichen und rechtlichen Standards der EU-Naturschutzrichtlinien beizubehalten. Eine mögliche Zusammenlegung der Vogelschutz- und FFH-Richtlinie wird abgelehnt. Die Umweltministerkonferenz begrüßt in diesem Zusammenhang die Initiative der Umweltminister von Deutschland, Kroatien, Frankreich, Italien, Luxemburg, Polen, Rumänien, Slowenien und Spanien, die sich in einem gemeinsamen Schreiben an EU-Kommissar Kareneu Vella gewandt und sich für die unveränderte Beibehaltung der Richtlinien ausgesprochen haben, insbesondere unter Hinweis auf ihren Wert zur Erreichung der Biodiversitätsziele 2020. Die Umweltministerkonferenz bedauert, dass die für Ende Juni 2016 vorgesehene Vorlage des Berichts zu den Ergebnissen des Fitness-Checks kurzfristig abgesagt wurden. Sie fordert die EU-Kommission auf, den Prozess unverzüglich zum Abschluss zu bringen.
  1. Die Umweltministerkonferenz sieht auch ihren Appell zur Herstellung einer besseren Kohärenz mit anderen Politikfeldern durch die Ergebnisse der Evaluationsstudie bestätigt. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass zur vollständigen Problemlösung, die Ziele der Naturschutzrichtlinien auch in andere relevante Politikbereiche und andere relevante Sektoren integriert werden müssen.
  1. Die Umweltministerkonferenz spricht sich für eine verstärkte Ausrichtung von EU-Programmen und deren Finanzierungsmöglichkeiten für Maßnahmen zum Schutz und Erhalt der Biodiversität aus. Auch im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik können die bestehenden Instrumente verstärkt für die Ziele des .Europäischen Naturschutzes genutzt und somit Synergieeffekte geschaffen
  2. Die Umweltministerinnen, -minister und -Senatoren der Länder bitten die Bundesregierung, sich weiterhin und mit Nachdruck für den unveränderten Erhalt der Naturschutzrichtlinien einzusetzen