Strenge Regeln regulieren den Einsatz von Quadrocoptern und anderen Fluggeräten / Auch Ornithologen zeigen sich beunruhigt

Aus der HAZ vom 22. Juli 2017

Von Norbert Mierzowsky, Hildesheim. Gesellig sitzen die Nachbarn auf dem Pieperschen Hof am Moritzberg zusammen, als sie plötzlich ein Geräusch aufschreckt. Über den Grundstücken kreist eine Drohne und zieht gemächlich ihre Bahnen. Den Nachbarn wird es plötzlich ungemütlich. „Kann man da nichts gegen machen?“, fragt einer. Und noch etwas irritiert die Runde: Ein Schwarm Mauersegler umkreist die ganze Zeit das fremdartige Objekt, statt wie sonst waghalsige Flugmanöver zu unternehmen.

Seitdem Drohnen preiswert quasi im Supermarkt zu kaufen sind und gleichzeitig High-Tech-Flieger mit hochauflösender Kameratechnik unterwegs sind, wächst unter Bürgern die Sorge, plötzlich auch aus der Nachbarschaft beobachtet zu werden. Was grundsätzlich verboten ist, bestätigt auch Claus Kubik, Sprecher der Hildesheimer Polizei. In so einem Fall empfiehlt er, zunächst den Piloten darauf hinzuweisen, dass er etwas Verbotenes tut. Egal, ob er die Kamera nun benutzt oder nicht. Wenn das nichts hilft, hilft eben der Anruf bei der Polizei.

Geregelt ist der Einsatz von Drohnen in einer eigenen Verordnung. Grundsätzlich ist der Einsatz überall dort verboten, wo andere Rechte beeinträchtigt werden. Zum Beispiel die Persönlichkeitsrechte. Deswegen sind Wohngrundstücke geschützt. Aber auch Menschenansammlungen, Einsatzorte von Polizei oder Rettungskräften oder zum Beispiel Naturschutzgebiete. Wer eine Drohne zudem über 100 Meter Höhe fliegen lässt, braucht eine behördliche Genehmigung der zuständigen Landesluftfahrtbehörde.

Doch es ist schon ein Problem, den Drohnenpiloten selbst ausfindig zu machen, weil die Reichweite der Quadrocopter immer größer wird. Und, was zudem beunruhigend sein dürfte, auch die Direktübertragung der Kameradaten auf ein Smartphone oder einen Rechner immer besser funktioniert. Der Neugier unbedarfter Drohnenbesitzer ist damit Tür und Tor geöffnet. Technisch gesehen. Rechtlich natürlich nicht.

Was diese häufig auch nicht wissen, ist, dass sie möglicherweise auch störend in die Natur eingreifen, vor allem in die Vogelwelt. „Es gibt große Probleme“, bestätigt Alistair Hill, Vorsitzender des Ornithologischen Vereins zu Hildesheim. Er kennt Fälle, in denen Greifvögel Drohnen angegriffen haben. Dabei wurden ihre Klauen abgeschlagen. „Es hat durch große, stabile Geräte bereits tote Vögel gegeben“, sagt er. Bestimmte Vogelarten würden die Flugobjekte als Bedrohung empfinden, weil sie annehmen es sei ein Greifvogel. Vor allem in der Brut- und Setzzeitgeraten die Tiere unter Stress. Das müssen auch Naturfreunde beachten. Denn Drohnen eigenen sich eben auch bestens zur Beobachtung der Natur.

© Hildesheimer Allgemeine Zeitung