Neues vom DDA 02.04.2019

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© EU Kommission

Am 2. April 1979 beschlossen die damals neun Mitgliedsstaaten der Europäischen Wirtschafts-Gemeinschaft eine außerordentliche Richtlinie: Sie gilt allein dem Schutz der Vögel. Die EU-Vogelschutzrichtlinie umfasst alle in der EU wildlebenden Vogelarten und ihre Lebensräume. Heute begehen wir den 40. Geburtstag des seinerzeit wegweisenden Rechtsaktes, der sogar den Grundstein für das europäische Naturerbe „NATURA 2000“ legte. Ein Grund zum Feiern?
Die Richtlinie verpflichtet alle EU-Staaten zum Schutz tragfähiger Populationen der europäischen Vogelarten und zielt auf Erhaltung und Verbesserung ihrer Lebensräume. Und zwar für alle heimischen Vogelarten – vom häufigen Buchfink bis zur seltenen Großtrappe; sie betrifft Brutvögel, Durchzügler und Wintergäste. Zwar sind alle „europäischen Vogelarten“ im Sinne der Vogelschutzrichtlinie inzwischen durch das Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt, aber es hapert an der praktischen Umsetzung. Der DDA zieht Bilanz.

Was hat die Richtlinie konkret gebracht?
Die Einschränkung der Vogeljagd auf Vögel gehört sicher zu den ersten Erfolgen der Richtlinie. Heutzutage dürfen Vögel während des Heimzuges in die Brutgebiete und selbstverständlich auch zur Brutzeit nicht bejagt werden. Greifvögel sind europaweit ganzjährig geschont. Das war Ende der 1970er Jahre noch nicht so. Profitiert haben fast alle Greifvogelarten. In Deutschland brüten derzeit wieder mehr als 850 Seeadlerpaare. Dennoch gibt es noch einiges zu tun: Ganz legal werden derzeit jährlich 1,75 Millionen Feldlerchen in der EU getötet! In Deutschland ist der Vogel des Jahres 2019 mit einem Rückgang von über 45 % seit Anfang der 1990er Jahre konfrontiert. Deshalb werden hierzulande gezielte Schutzmaßnahmen ergriffen. Gleiches gilt für Kiebitz, Uferschnepfe und andere Wiesenbrüter. Auch hier konterkariert der Abschuss auf dem Zug oder in den Winterquartieren in unseren EU-Nachbarländern in schier unglaublich hohen Zahlen die teuren Erhaltungsmaßnamen in den Brutgebieten. Hier ist die EU-Kommission gefordert, die Jagd auf Vogelarten, deren Bestände stark abnehmen oder gar bereits gefährdet sind, zu verbieten!

Ein zweiter, eher zäh errungener Erfolg ist das europäische Schutzgebietsnetz NATURA 2000, zu denen die europäischen Vogelschutzgebiete gehören. 742 sind es an ihrer Zahl in Deutschland. 4.500 Gebiete – geschützt nach der EU-Naturschutzrichtlinie „Flora-Fauna-Habitat“ – kommen hinzu. Insgesamt sind es etwas mehr als 15 % der Landesfläche Deutschlands, die diesen besonderen europäischen Schutz genießen. Im europäischen Vergleich liegt Deutschland damit im Mittelfeld.


Die Ausweisung der Vogelschutzgebiete hat sich allerdings über 30 Jahre hingezo
gen und wurde erst abgeschlossen, nachdem die EU Deutschland mit einer Klage drohte. Und auch heute – nach weiteren 10 Jahren – liegen für nicht einmal die Hälfte der Gebiete Managementpläne vor, die in konkrete Naturschutzmaßnahmen umgesetzt wurden.
Wie es geht, zeigt die Großtrappe in Brandenburg und Sachsen-Anhalt: der schwerste flugfähige Vogel der Welt besiedelte einst zu Tausenden die Agrarlandschaften Mittel- und Osteuropas. Der deutsche Bestand dieser weltweit gefährdeten Vogelart war auf nur noch 56 Exemplare gesunken. Nach der Ausweisung von über 30.000 ha in mehreren Vogelschutzgebieten ist die aktuelle Bestandszahl ein schönes Geburtstagsgeschenk: 305 Großtrappen leben wieder in Deutschland, davon im Havelländischen Luch 110, in den Belziger Landschaftswiesen 88 und im Fiener Bruch 107 Individuen. Dieser enorme Erfolg ist natürlich vor allem dem unermüdlichen Einsatz der Vogelschützer vor Ort zu verdanken – aber bestens flankiert und gestützt durch den hohen Schutzstatus und durch finanzielle Mittel aus Brüssel.


Dem Vogelschutz in Deutschland ist also durchaus ein wirksames Schwert in die Hand gegeben worden, um Fortschritte im Naturschutz zu erzielen. Ein prägnantes Beispiel dafür ist das VSG „Unterer Niederrhein“ in NRW, geschützt vor allem wegen der großen Zahl überwinternder arktischer Gänse. Die Ausweisung als Vogelschutzgebiet hat den Niederrhein mehrfach vor großen Eingriffen bewahrt. So wollte 1998 die damalige Landesregierung das Gebiet verkleinern. Die Naturschutzverbände haben bei der EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren angestrengt – und dies letztendlich auch gewonnen. Großflächige Kiesabgrabungen konnten verhindert werden. Die Landesregierung musste ein Maßnahmenkonzept entwickeln, dass die „Erreichung eines guten Erhaltungszustandes“ zum Ziel hat und nun Stück für Stück umgesetzt wird. Wie in vielen Vogelschutzgebieten hilft dabei „LIFE“ – ein europäisches Finanzierungsinstrument für Naturschutzgroßprojekte. Zumindest auf Teilflächen konnte eine Verbesserung für die bedrohten Vogelarten erreicht werden.

Wo hat die Vogelschutzrichtlinie versagt?
Dass weit verbreitete Arten über das NATURA 2000-Netz nicht ausreichend geschützt werden, zeigt die Zahl von Offenlandarten mit Bestandsverlusten – sie hat sich innerhalb von nur sechs Jahren fast verdoppelt. Inzwischen sind es rund 60 %! So brach die deutsche Rebhuhn-Population nach Erhebungen des DDA im Zeitraum zwischen 1992 und 2016 um 89 % ein, und beim Kiebitz betrug der Rückgang 88 %. Hier greift die Richtlinie ganz offenbar erheblich zu kurz. Es ist bislang nicht gelungen, auf den wichtigsten Sektor der Landnutzung in Europa im Sinne der Vogelschutzrichtlinie Einfluss zu nehmen: die Landwirtschaft. Auch die Präsidentin des Bundesamts für Naturschutz, Beate Jessel, beklagt, dass „sowohl die Gemeinsame Agrarpolitik der EU als auch die nationale Umsetzung hinsichtlich der Erhaltung der biologischen Vielfalt versagt haben“.

Weitere Hintergrundinformationen
Anlässlich des Geburtstags erschien in der Vogelzeitschrift DER FALKE 4/2019 über ein ausführliches Gespräch von Thomas Krumenacker mit Frau Prof. Jessel, Ariel Brunner von Birdlife International und Dr. Christoph Sudfeldt, dem Geschäftsführer des DDA.
Den Beitrag können Sie hier herunterladen. © Dachverband Deutscher Avifaunisten