Missachtet Deutschland Europas Bienenschutzvorgaben?

Pressemitteilung DNR 11.02.2021

Die auf Bienenschutz spezialisierte Aurelia Stiftung und der Deutsche Berufs-und Erwerbsimker-Bund (DBIB) haben die EU-Kommission aufgefordert, sicherzustellen, dass in Deutschland EU-Bestimmungen zum Schutz von Bienen eingehalten werden und der Einsatz bienenschädigender Pestizide in blühenden Pflanzen verboten wird. Dies ist einem offenen Brief an EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides zu entnehmen.Den beiden Orgnaisationen ist die kürzlich in Deutschland erteilte Zulassungsverlängerung für Pestizide, die das Insektengift Acetamiprid enthalten, ein Dorn im Auge. Diese widerspreche geltenden EU-Bestimmungen zum Schutz von Bienen und Umwelt, kritisieren Aurelia Stiftung und DBIB. Das zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) habe eine Sonderbestimmung der EU missachtet, die besagt, dass bei nationalen Zulassungsprüfungen insbesondere auf ein mögliches “Risiko für Wasserorganismen, Bienen und andere Nichtzielarthropoden” zu achten sei. Im Fall von Acetamiprid sei dieses Risiko “zweifelsfrei gegeben”. Nach eigenen Angaben haben sich die Organisationen wiederholt an das BVL und an Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner gewandt – ohne Reaktion. Nun solle sich EU-Kommissarin Kyriakides dafür einsetzen, “dass Deutschland die Zulassungsregularien der EU einhält und Risiken für Bienen konsequent ausschließt”.

Acetamiprid gehört zu der für Bienen nachweislich schädlichen Wirkstoffgruppe der Neonicotinoide. Bis zum Verbot dieser Wirkstoffgruppe war und ist es ein langer Weg (EU-News 10.12.2020, EU-News 08.10.2020, EU-News 22.09.2020, EU-News 21.07.2020, EU-News 24.10.2019).

Deutschland: Insektenschutz und Glyphosat-Verbot auf dem Weg

Der Brief kommt einen Tag nach dem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzespaket zu Insektenschutz und Glyphosat-Verbot. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass Biotope wie Streuobstwiesen und artenreiches Grünland für Insekten als Lebensräume erhalten bleiben. Auch die Lichtverschmutzung als Gefahr für nachtaktive Insekten kann künftig eingedämmt werden. Das Kabinett stimmte auch der parallel vom Bundeslandwirtschaftsministerium eingebrachten Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung zu.

Aus Sicht des Umweltdachverbandes DNR hat die Bundesregierung mit der Verabschiedung des vor allem bei der Agrarlobby umstrittenen Gesetzespaketes einen “naturschutzpolitischen Offenbarungseid verhindert”. Nun seien die Bundesländer in der Pflicht, die vorhandenen Schlupflöcher in der Verordnung zu schließen und attraktive Fördermaßnahmen zum Pestizidverzicht in Gebieten zu entwickeln, die durch die europäische Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie geschützt sind. [jg]

Pressemitteilung Aurelia Stiftung

Offener Brief an die EU-Kommission

Pressemitteilung BMU zum Gesetzespaket Insektenschutz/Pfanzenschutz-Anwendungsverordnung

Reaktion DNR