Geflügelpest bei Lachmöwe im Landkreis Aurich bestätigt

Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast ruft Geflügelhalter zur Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen auf

Hannover. Bei einer Lachmöwe, die im Landkreis Aurich aufgefunden wurde, konnte das hochansteckende Geflügelpestvirus des Subtyps H5N1 festgestellt werden. Eine entsprechende Bestätigung erhielt das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) aus dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) als nationales Referenzlabor.

„Die Befunde sind Anlass für eine extrem hohe Wachsamkeit im Land“, sagte Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast. Sie rief die Geflügelhalter in Niedersachsen dazu auf, ihre Tiere zu schützen und die Biosicherheitsmaßnahmen konsequent auf den Betrieben umzusetzen. Auch in Schleswig-Holstein wurden in den vergangenen Tagen verendete, HPAI-infizierte Wildvögel aufgefunden.

Hintergrund:

Von November 2020 bis Mai 2021 wurden in über 70 niedersächsischen Geflügelhaltungen der Ausbruch der Geflügelpest (HPAI) festgestellt, zuletzt in einer Geflügelhaltung im Landkreis Osnabrück am 25.06.2021. Die letzte Feststellung der HPAI in Niedersachsen bei einem Wildvogel erfolgte am 27.07.2021. Der aktuellen Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) kann entnommen werden, dass zuziehende Wasservögel aus Skandinavien und dem Baltikum die Verbreitung des Geflügelpestvirus, insbesondere aufgrund von Erregernachweisen bei Wildvögeln in Nordeuropa auch in den Sommermonaten, weiterhin begünstigen können.

Die hochansteckende Aviäre Influenza, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und daher staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden der Tiere führen kann. Die seit dem 21.04.2021 anzuwendende Verordnung (EU) 2016/429 (EU-Tiergesundheitsrechtsakt) und die Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (GeflPestSchV) enthalten Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen.

Weitere Informationen:

Anmerkung OVH

Wir weisen alle Mitglieder auf der latenten Gefahr des Übertragens der Vögel Pest auf dem Menschen hin.

Tote Vogel, vor Allem Wasservogel, sind mit größter Vorsicht zu behandeln. Alle Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten. Am besten nicht anfassen.