Neues vom Dachverband

Rotmilane sind die häufigsten Opfer illegaler Verfolgung mit Bezug zur Windenergie.
Während in Paris der Klimagipfel tagt, laufen in Deutschland die Kettensägen. Um Platz für Windenergieanlagen zu schaffen, werden immer häufiger geschützte Horstbäume illegal gefällt und Vögel getötet. Einen rasanten Anstieg solcher Straftaten belegen Recherchen von Deutscher Wildtier Stiftung, Naturschutzbund Deutschland (NABU) und Komitee gegen den Vogelmord. Bisher wurden mindestens 40 Fälle illegaler Verfolgung von Großvögeln im Umfeld von neuen oder geplanten Windparks registriert. Meistens wurden die Nester (Horste) zerstört oder die Bäume samt Horst gefällt. In mindestens einem Fall wurden Jungvögel im Nest erschlagen. Mit Abstand häufigstes Opfer ist der Rotmilan. Aber auch beim extrem seltenen Schreiadler wurden mehrfach Nester zerstört. In bisher zehn Bundesländern wurden solche Straftaten registriert. Skrupellose Geschäftemacher schaffen Tatsachen mit der Kettensäge! Denn geltende Abstandsregelungen würden in den meisten Fällen den Bau von Windenergieanlagen verbieten. Der Wert eines Grundstücks, auf dem ein Windpark errichtet werden soll, lässt sich mit der Kettensäge über Nacht enorm steigern: Pro Anlage kann ein Eigentümer mit Pachteinnahmen von rund 1,6 Millionen — also 80.000 Euro pro Jahr für 20 Jahre — rechnen.
Die Rechercheergebnisse der Naturschützer zeigen eine erschreckende Tendenz auf: Wurden vor zwei Jahren bundesweit sechs Fälle registriert, waren es 2014 bereits zehn. Im laufenden Jahr 2015 wurden bis November 19 Zerstörungen von Horsten und Vogel-Tötungen gemeldet. Betroffen sind neben Rotmilan und Schreiadler auch andere windkraftsensible Arten wie Seeadler, Schwarzstorch, Baumfalke und Fledermäuse. Fast alle Fälle wurden zur Anzeige gebracht. Die Deutsche Wildtier Stiftung rechnet in den kommenden Monaten mit weiteren Straftaten, denn Bäume werden meistens im Winterhalbjahr gefällt. Wer solche Fälle feststellt, sollte diese dokumentieren und anzeigen sowie die Deutsche Wildtier Stiftung informieren.

Quelle: DeWiSt-Pressemitteilung, 2.12.15
Weitere InformationenMeldebogen zur Dokumentation derartiger Straftaten
Deutsche Wildtier Stiftung

© Andreas Heiland 2.12.2015