Pressemitteilung des Minesters für Uweltschutz, Energie und Klimaschutz vom 16. Sep. 2016
Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Horst Kortlang, Dr. Gero Hocker, Dr. Stefan Birkner, Hermann Grupe, Jan-Christoph Oetjen, Hillgriet Eilers und Christian Dürr (FDP) geantwortet.
Vorbemerkung der Abgeordneten
Laut Berichterstattung von Report Mainz (SWR) hat das Land Rheinland-Pfalz Windkraftunternehmen Rabatte von 90 % für Ausgleichszahlungen für den Naturschutz gewährt. Der rheinland-pfälzische Landesrechnungshof kritisiert diese Praxis, da dem Land Einnahmen von rund 67 Millionen Euro entgangen seien. Laut Report Mainz habe es ähnliche Rabatte auch in anderen Bundesländern gegeben.
Vorbemerkung der Landesregierung
Bei der zitierten Berichterstattung wird davon ausgegangen, dass es sich um den am 23.August 2016 abends ausgestrahlten Bericht „Bundesländer verzichten auf Millioneneinnahmen” handelt.Aufgrund der Deregulierungspolitik der Vorgängerregierung gibt es in Niedersachsen bisher keine Seitens des Landes eingeführte Regelung für die Bemessung der Ersatzzahlung. Entsprechend des Erlasses „Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen an Land (Windenergieerlass)” Kap. 3.5.4.2.2 sollen die Einzelheiten zur Bemessung der Ersatzzahlung für Windenergieanlagen in einem gesonderten Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz geregelt werden, nachdem mögliche Berechnungsverfahren in einem Dialogprozess unter Beteiligung der Kommunalen Spitzenverbände und der Windenergiebranche erörtert wurden. Ziel ist die Entwicklung einer von beiden Seiten getragenen einheitlichen und verbindlichen Methodik zur Festsetzung der Ersatzzahlung durch die unteren Naturschutzbehörden in Niedersachsen. (siehe Nds. MBl. Nr. 7/2016 S. 200). Dieser Dialogprozess, an dem auch Umwelt-/Naturschutzverbände beteiligt sind, ist noch nicht abgeschlossen.
1. Gewährt Niedersachsen auch Rabatte auf Ausgleichszahlungen und, wenn ja, in welcher Höhe?
Da es keine landesweit eingeführte Bemessungsregelung für Ersatzzahlungen gibt, können auch keine „Rabatte” durch das Land gewährt werden.
2. Falls Frage 1 mit ja beantwortet wurde: Wie hoch waren die Verluste für das Land Niedersachsen?
Entfällt.
3. Gewährt das Land weitere Vergünstigungen an Windparkbetreiber und, wenn ja, welche und in welcher Höhe?
Nein.