Aus der HAZ vom 11. Feb. 2017

Landkreis ordnet Stallpflicht von Sarstedt bis Wülfingen an 

Kreis Hildesheim. Ein toter Mäusebussard, der am 28. Januar auf einem Feldweg zwischen Gronau und Eddinghausen gefunden wurde, ist mit dem Geflügelpestvirus H5N8 infiziert gewesen. Das teilte der Landkreis gestern mit. Es handelt sich um den zweiten Nachweis von H5N8 bei einem Greifvogel im Kreis. Greifvögel fliegen bei der Nahrungssuche weite Strecken. Der Ort, an dem der Mäusebussard gefunden wurde, dürfte daher nicht der Ort sein, an dem er sich infiziert hat.Der Kreis hat angeordnet, Geflügel in einem Gebiet von Sarstedt bis Wülfingen im Stall zu lassen. Das Gebiet ist westlich und nördlich begrenzt durch die Landkreisgrenze, nach Süden durch die Bundesstraße 1 und nach Osten durch die Autobahn 7. Ausgenommen sind Teile Hildesheims.

Der Landkreis appelliert an die Geflügelhalter, den Kontakt ihres Geflügels zu Wildvögeln zu verhindern. Die Verordnung zu den Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen und das Merkblattüber die Verhaltensregeln für Kleinbetriebe mit Geflügelhaltung sind unter www.landkreishildesheim. de/Gefluegelpest einzusehen.

Aktuelle Informationen zu der Tierseuche stehen unter www.tierseucheninfo.niedersachsen.de. Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Laves) hat ein Infotelefon geschaltet unter der Nummer 04 41 / 5 70 26-444. abo

© Hildesheimer Allgemeine Zeitung