BfN Pressemitteilung Bonn, 18. Mai 2018.

In Deutschland steuert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) mit dem Bundesprogramm Biologische Vielfalt seit 2011 gezielt gegen diese Entwicklung. Das bundesweit finanzstärkste Förderprogramm für den Naturschutz wird inhaltlich vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) betreut. Ein neuer Film stellt das Programm mit seinen vier Förderschwerpunkten anhand von Projektbeispielen vor. Ein zweiter Film informiert über das Antragsverfahren. Anlässlich des Internationalen Tages der Biologischen  Vielfalt am 22. Mai 2018 sind die Filme jetzt unter
[1]https://biologischevielfalt.bfn.de/bundesprogramm
zu sehen.

Damit wollen wir Verbände, Vereine, Kommunen, Genossenschaften und viele andere Akteure auf die Fördermöglichkeiten im Bundesprogramm aufmerksam machen und ihnen den Weg zu einer erfolgreichen Antragsstellungerleichtern. Denn wir suchen fortlaufend neue interessante Projektideen, sagt BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel. „Seit 2011 konnten bislang 65 Projekte mit 169 Teilprojekten für den Schutz und die Erhaltung der Arten und Ökosysteme umgesetzt werden. Vorhaben zur Gelbbauchunke, zu Wildkatze, Rotmilan, Arnika und dem Breitblättrigen Knabenkraut zeigen, dass sich der Bestand gefährdeter Arten, deren ursprüngliche Lebensräume durch menschliche Aktivitäten zerstört wurden, positiv entwickeln kann, wenn wir geeignete Aktivitäten zur Bestandsstützung und -stärkung bieten“.

Im Förderschwerpunkt Verantwortungsarten wurde die bislang auf 25 Tier-und 15 Pflanzenarten beschränkte Liste der Tier- und Pflanzenarten zudem auf Arten aller drei Kategorien erhöhter Verantwortlichkeit ausgeweitet. Waren bis 2017 lediglich Projekte zum Schutz von 40 Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands förderungsfähig, so können jetzt Projektmittel für den Schutz von mehr als 470 Arten beantragt werden.

Die Filme zum Bundesprogramm sind online unter
[2]https://biologischevielfalt.bfn.de/bundesprogramm
zu sehen.

Direktlinks:

Das Bundesprogramm Biologische Vielfalt: [3]https://youtu.be/mgz8LSOFTZw

Das Antragsverfahren kurz erklärt: [4]https://youtu.be/r7LxcBHPwus

Hintergrund

Das Bundesprogramm Biologische Vielfalt

Die Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) wird seit 2011 durch das Bundesprogramm Biologische Vielfalt unterstützt. Gefördert werden Vorhaben, denen im Rahmen der NBS eine gesamtstaatlich repräsentative Bedeutung zukommt oder die diese Strategie in besonders beispielhafter Weise umsetzen. Die geförderten Maßnahmen tragen dazu bei, den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland zu stoppen und mittel- bis langfristig in einen positiven Trend umzukehren. Sie dienen dem Schutz und der nachhaltigen Nutzung sowie der Entwicklung der biologischen Vielfalt und gehen über die rechtlich geforderten Standards hinaus. Akzeptanzbildende Maßnahmen der Informationen und Kommunikation tragen dazu bei, das gesellschaftliche Bewusstsein für die biologische Vielfalt zu stärken.
Seit dem Start des Förderprogramms hat das BMU dafür bis Januar 2018 insgesamt 95 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Finanzmittel für das Programm wurden stetig erhöht. Hinzu kommen ca. 25 Mio. Euro Dritt- und Eigenmittel der Projektnehmer und weiterer Förderer.

Weitere Informationen zum Bundesprogramm:[6]
https://biologischevielfalt.bfn.de/bundesprogramm