Ornithologen und Bürgerinitiative sprechen sich gegen Windpark zwischen Rössing und Klein Escherde aus

Rössing Klein Escherde. Der Ornithologische Verein zu Hildesheim (OVH) zeigt sich besorgt darüber, dass Windkraftanlagen auf der umstrittenen Fläche zwischen Rössing und Klein Escherde errichtet werden könnten. „Diese bereits früher diskutierte Fläche ist vom OVH aus naturschutzfachlichen Gründen schon immer abgelehnt worden“, informierten die Vogelkundler in der letzten Woche.
„Auch bei der Erzeugung regenerativer Energien muss ein Ausgleich wirtschaftlicher Interessen mit denjenigen der vor Ort lebenden Menschen und der Belange der Natur gesucht werden“, sagt der geschäftsführende Vorsitzende Alistair Hill. Der Standort Klein Escherde-Rössing sei aus Naturschutzgründen denkbar ungeeignet. Darauf habe der OVH sowohl den Landkreis Hildesheim als auch die Gemeinde Nordstemmen bereits früher nachdrücklich hingewiesen. Hill betont, dass die Ornitologen den Bereich um den avisierten Windpark über Jahre hinweg beobachtet hätten. „Es ist bedauerlich, dass häufig Bestandsaufnahmen, die von Gebietsfremden in lediglich einer Saison durchgeführt werden, höheres Gewicht  eigemessen wird, als über jahrelang hinweg erfolgte Erhebungen lokaler Ornithologen.“ Windkraftanlagen in dem angedachten Gebiet würden sowohl Brutvögel wie Schwarzstorch, Rot- und Schwarzmilan als auch zahlreiche Wintergäste beziehungsweise Durchzügler gefährden, so die Naturschützer.

Parallel hatte sich die „Bürgerinitiative gegen Windpark Rössing“ erneut an Landrat Olaf Levonen gewandt und zur Neuregelung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) geäußert. Die Untere Naturschutzbehörde und der Landkreis hätten sich zwischenzeitlich selbst öffentlich erklärt, dass Ausnahmegenehmigungen zur Errichtung von Windenergieanlagen auf den Flächen nicht erteilt werden könnten, und die Fläche daher aus dem RROP herauszunehmen ist. „Wir unterstützen die Änderung des RROP. Für den Fall, dass die Fläche als Vorrangfläche im RROP verbleibt, behalten wir uns weitere eigene rechtliche Schritte vor“, so die Unterzeichner Prof. Rolf Warmbold und Dr. Reiner Verwiebe. Zuvor hatte die Gemeinde Nordstemmen die Fläche bewertet und festgestellt, dass nach ihrer Einschätzung auf dem besagten Gelände prinzipiell die Errichtung von Windkraftanlagen möglich wäre. hst

© Kehrwieder am Sonntag 03.03.2019