Landkreis prüft, ob bei Fällungen im Borsumer Holz gegen Gesetze verstoßen wurde
Da wo früher stattliche Bäume standen, ist jetzt eine Lichtung entstanden. Am Rand liegen noch die dicken Stämme und warten auf die Abholung. Auf einer gut 2500 Quadratmeter großen Fläche im Landschaftsschutzgebiet Borsumer Holz wurden vor einigen Tagen sämtliche Bäume gerodet.Der Wald südlich der Kreisstraße zwischen Asel und Borsum ist insgesamt 61,3 Hektar groß und ein beliebtes Ziel für Spaziergänger. Es ist der einzige Wald Europas, der auf einer ein Meter dicken Schicht Schwarzerde wächst. Bereits 1967 wurde das Waldgebiet per Landesverordnung zum Landschaftsschutzgebiet bestimmt. Das Ziel damals: Das Erscheinungsbild der Landschaft dauerhaft sichern.
Das Areal innerhalb des Schutzgebiets, das nun gerodet wurde, hat eine besondere Geschichte: 1936 errichteten die Nationalsozialisten hier ein Munitionsdepot, das mit einem Metallzaun gesichert war. Ein Jahr zuvor waren alle Waldeigentümer enteignet worden.
Nach Ende des Zweiten Weltkrieges dienten die Räume in den Gebäuden mit Flachdach als Unterkunft für Vertriebene aus den Ostgebieten. Auf dem Grundstück befand sich bis vor gut zwei Jahren eine Kraftfahrzeug-Werkstatt, die nur vorübergehenden Bestandsschutz hatte. Alle anderen Gebäude wurden bis auf das bestehende Gebäude direkt an der Kreisstraße, das früher als Wache diente, bereits vor Jahren abgerissen und die Flächen wieder renaturiert.
Die Werkstatt wurde dann vor einigen Jahren ebenfalls abgerissen, alle Gebäude mit Fundamenten beseitigt und eingeebnet. 2017 gab es Pläne, auf dem Gelände einen Friedwald für naturnahe Bestattungen einzurichten. Doch der Ortsrat sprach sich dagegen aus.
Das Borsumer Holz ist für die Gemeinde Harsum und innerhalb der sonst mit wenig Wald gesegneten Bördelandschaft besonders wichtig. „Dem Borsumer Wald kommt aufgrund seiner geringen Größe als Inselbiotop eine besondere Bedeutung für Pflanzen und Tiere zu“, sagt Winfried Knauer, Vorsitzender des Naturschutzvereins Borsumer Kaspel.
Grundsätzlich ist es nicht verboten, in Landschaftsschutzgebieten Bäume zu fällen. Paragraph fünf des Bundesnaturschutzgesetzes regelt allerdings, dass bei der forstlichen Nutzung „naturnahe Wälder aufzubauen und diese ohne Kahlschläge nachhaltig zu bewirtschaften“ sind.
Der Ornithologische Verein Hildesheim hatte bei einer Bestandsaufnahme 1986 im Borsumer Wald eine hohe Zahl an Arten registriert, darunter auch sechs Orchideenarten, die auf der Roten Liste vom Aussterben bedrohter Pflanzenarten stehen. Auch für die Tier- und Vogelwelt wurde das „Borsumer Holz“ wegen seiner Vielfalt, Eigenart und Schönheit als besonders schützenswert eingestuft.
Die Grundstücke im Borsumer Wald gehören mehreren Privateigentümern. Zuständig für den Bereich ist Michael Degenhardt, Leiter des Forstamts Südniedersachsen der Landwirtschaftskammer. Es stehe den Eigentümern zu, in ihren Wäldern zu wirtschaften, sagt Degenhardt auf HAZ-Anfrage. Es handele sich bei der abgerodeten Fläche auch nicht um einen Kahlschlag. Dieser beginne erst bei einer Fläche von einem Hektar, also 10 000 Quadratmetern. Bei der gerodeten Fläche handelt es sich hingegen um etwa 0,25 Hektar. Degenhardt räumt aber auch ein, dass ein Eingriff in das Borsumer Holz „sehr sensibel“ sei.
Das Forstamt ist allerdings auch nicht für die Aufsicht nach dem Wald- und Naturschutzrecht zuständig. Diese Aufgabe hat der Landkreis Hildesheim. Dessen Sprecherin Birgit Wilken teilt mit, dass die Naturschutzbehörde erst jetzt von dem „Gehölzeinschlag“ erfahren habe. „Er steht möglicherweise aber in Zusammenhang mit dem Rückbau einer ehemaligen Gewerbefläche im Borsumer Holz.“ Die Naturschutzbehörde werde nun prüfen, ob Verstöße gegen das Wald- oder das Naturschutzgesetz vorliegen.
Aus der HiAZ vom 19.01.2021 © Hildesheimer Allgemeine Zeitung