Pressemitteilung der Niedersächsischen Landesregierung 11.02.2021
Lies und Otte-Kinast zu den heutigen Beschlüssen des Bundeskabinetts:
Hannover. Landesumweltminister Olaf Lies und Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast begrüßen, dass die heutigen Beschlüsse des Bundeskabinetts zum Insektenschutzgesetz und zur Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung nun auch den Niedersächsischen Weg berücksichtigen: „Unsere stets sachliche, aber hartnäckige Haltung gegenüber dem Bund hat sich gelohnt. Wir erwarten jetzt, dass die in Aussicht gestellten Regelungen zu Gewässerrandstreifen und für einen weiterhin möglichen Erschwernisausgleich zügig umgesetzt werden.“Lies unterstrich, dass die Beschlüsse einen tragfähigen Kompromiss für den Naturschutz in Niedersachsen ergeben könnten: „Unsere bisherigen Erfahrungen belegen eindeutig: der Niedersächsische Weg funktioniert. Er verbessert den Arten- und Naturschutz in Niedersachsen maßgeblich, in dem Landwirtschaft und Umweltverbände mit uns als Politik an einem Strang ziehen. Von daher haben wir uns auch konsequent, deutlich und kritisch in das Verfahren auf Bundesebene eingebracht. Die heutigen Beschlüsse sind auch für die Zukunft des Niedersächsischen Weges von großer Bedeutung. Svenja Schulze hat unsere Bedenken aufgenommen und im Gesetz die notwendigen Spielräume geschaffen. Darüber bin ich sehr froh. Irritiert bin ich aber über Ministerin Klöckner. Die jetzt vorgelegte Fassung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung ist so noch nicht akzeptabel. Landwirtschaft muss für ihre Naturschutzleistung bezahlt werden. Genau das stellt aber die Verordnung von Frau Klöckner nicht sicher. Wir werden der Verordnung des BMEL nur zustimmen, wenn diese bundesweit einzigartige Kooperation von Naturschutzverbänden, Landwirtschaft und Politik gesichert bleibt.“
Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast kommentiert die Entscheidung aus Berlin: „Die heute angekündigten Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz waren dringend notwendig. Kein Landwirt ist gegen Insektenschutz. Im Gegenteil – das zeigt der Niedersächsische Weg. Deshalb ist es richtig, dass der Bund nun eine Länderöffnungsklausel im Gesetzentwurf vorsieht. Die Rahmenbedingungen in den Bundesländern sind sehr unterschiedlich. Wir brauchen deshalb keine Einheitsvorschrift, sondern auf die einzelnen Bundesländer individuell angepasste Lösungen. Alles andere wäre für uns ein Rückschritt. In Niedersachsen ist auch klar, dass die Leistungen der Landwirtschaft für Arten- Natur- und Gewässerschutz honoriert werden. Das muss auch im Bund so sein. Bei der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung müssen Ausnahmen für Grünland und Ackerland in FFH-Gebieten kommen. Dafür setzen wir uns im Bundesrat ein.“