– Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 1/2020 –
SELLHEIM, P. & A. SCHULZE (2020): Leitfaden Artenschutz – Gewässerunterhaltung – Eine Arbeitshilfe zur Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange bei Maßnahmen der Gewässerunterhaltung in Niedersachsen, 2. aktualisierte Fassung März 2020. – Inform.d. Naturschutz Niedersachs. 39, Nr. 1 (1/20): 1-48.Mit Außerkrafttreten der Niedersächsischen Artenschutz-Ausnahmeverordnung liegt die artenschutzkonforme Gewässerunterhaltung landesweit in den Händen der Unterhaltungspflichtigen und den vor Ort zuständigen Behörden. Mit dem vorliegenden Leitfaden wird ein Weg aufgezeigt, wie die Anforderungen des besonderen Artenschutzes bei der Durchführung von Unterhaltungsmaßnahmen rechtssicher umgesetzt werden können.
Zentraler Baustein des Leitfadens ist das Verzeichnis der gewässergebundenen besonders oder streng geschützten Tier- und Pflanzenarten, die von Maßnahmen der Gewässerunterhaltung betroffen sein können. Es wird ergänzt durch Daten zu Vorkommen und Verbreitung dieser Arten an niedersächsischen Gewässern.
Artensteckbriefe zu betroffenen Arten und Artengruppen mit Angaben zu den wesentlichen ökologischen Merkmalen, Lebensraum- und Standortansprüchen dienen dem Unterhaltungspflichtigen und den Genehmigungsbehörden als Arbeitsgrundlage. Sie helfen anhand einer einfachen Kategorisierung nach Habitatpräferenzen dabei, die vorgesehene Gewässerunterhaltung durch Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen artenschutzgerecht zu planen und umzusetzen.
Für die vor Ort zu treffende Entscheidung, wie eine Unterhaltungsmaßnahme arten- und naturschonend umgesetzt werden kann, wurde ein einfaches Ablaufschema entwickelt. Es ermöglicht es, die notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen den im jeweiligen Gewässer vorhandenen besonders und streng geschützten Arten anzupassen. Durch dieses Vorgehen sind mögliche Konflikte der Gewässerunterhaltung mit dem Artenschutz räumlich identifizier- und lösbar. Sollte im Einzelfall eine artenschutzkonforme Unterhaltung nicht möglich sein, ist bei der Naturschutzbehörde eine Ausnahmegenehmigung vom besonderen Artenschutzrecht zu beantragen.
Der Abwägungsprozess zwischen den erforderlichen Unterhaltungsarbeiten und der Beachtung der Zugriffsverbote für besonders und streng geschützten Arten ist zu dokumentieren. Dafür bieten sich in besonderem Maße Unterhaltungspläne für die betroffenen Gewässer an. Bei Betroffenheit von besonders und streng geschützten Arten sowie von Schutzgebieten ist die rechtzeitige Einbindung der zuständigen unteren Naturschutzbehörde erforderlich.
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