Der Ornithologische Verein Hildesheim bittet Bürger aus dem Landkreis um Rücksichtnahme in der Natur

Aus der Alfelder Zeitung vom 19.06.2023

Kreis Hildesheim. Die steigenden Temperaturen und der Sonnenschein locken immer mehr Menschen raus in die Natur. Singende Vögel und blühende Pflanzen machen jeden Spaziergang zu einem Erlebnis. Aber jetzt ist auch die Zeit, in der die Vögel brüten und der Nachwuchs von Rehen und Hasen geboren werden oder schon unterwegs sind. Der Ornithologische Verein zu Hildesheim e.V. (OVH) bittet daher um besondere Rücksichtnahme in der freien Landschaft und um Beachtung der Regeln in den Naturschutzgebieten.Eine der wichtigsten Regeln, die Wanderer aktuell befolgen sollten, ist es, auf den ausgewiesenen Wegen zu bleiben, weil viele unter Naturschutz stehende Pflanzen eher unscheinbar aussehen und dann aus Versehen zertreten werden. Außerdem hätten bodenbrütende Vögel wie beispielsweise die Feldlerche ihre gut getarnten Nester und Eier teils auch nah an den Wanderwegen, informiert der Verein. Wanderer und auch Hunde können diese leicht übersehen. Doch nicht nur Vögel brüten im Schutz der Pflanzen am Waldboden. Auch viele Insekten würden ihre Eier an Pflanzen ablegen, die dann gefährdet seien, beim Vorbeilaufen abgestreift oder beim Laufen über die Wiese zertreten werden.

Leinenpflicht für Hunde

Doch nicht nur Wanderern, sondern auch deren vierbeinige Begleiter stellen für Tier- und Pflanzenwelt eine Gefahr dar. Deswegen gilt für Hunde die Leinepflicht vom 1. April bis 15. Juli in den meisten Naturschutzgebieten die Anleine Pflicht sogar ganzjährig einzuhalten. So wird verhindert, dass stöbernden Hunde Tiere aufscheuchen und diese bei der Brut und Aufsucht stören. Der OVH bittet darum, Hunde an der kurzen Leine zu führten und auf lange Schleppleinen zu verzichten. Über den Boden schleifende Leine seien eine Gefahr für die Nester brütender Vögel und Insektenbrüten.

Blühende Blumen sind schon anzusehen und die Versuchung sich einen Strauß zu pflücken ist groß. Doch viele Pflanzen stehen unter Naturschutz und bei Missachtung des Naturschutzgesetzes droht ein Bußgeld. Blumen und Pflanzen sind in der Natur am besten aufgehoben und nicht zu Hause in der Vase, lautet d8e eindringliche Bitte des OVH. So kann sich auch der nächste Spaziergänger an der bunten Pracht erfreuen. Für ein Picknick im Grünen gibt es ausgewiesene Rastplätze. Fürs Wandern wie für die Rast in der Natur gilt: den eigenen Müll unbedingt mitnehmen. Glasscherben oder zerbeulte Blechdosen sind gefährlich für Tiere, zudem gibt es ein Drohnen-Flugverbot in Naturschutzgebieten, da Tiere panisch auf die Flugobjekte reagieren würden.

Außerdem sollten Wanderer keine jungen Vögel oder Tiere anfassen oder diese gar Mitnehmen. Das ist falsch verstandene Tierliebe. Fast immer seien die Elterntiere nicht weit und kümmern sich um ihren Nachwuchs. Auf den Punkt gebracht besagen alle vom OVH genannten Regeln: Verlassen Sie ein Gebiet stets so, wie Sie es vorgefunden haben, dann haben auch nachfolgende Spaziergänger Freude an die Natur.

© Alfelder Zeitung