Großer Teil des Hildesheimer Waldes wird zum Landschaftsschutzgebiet

Aus der HAZ vom 12.01.2024

Von Thomas Wedig

Wer im Hildesheimer Wald spazieren geht, Freizeitsport betreibt oder auf andere Weise Erholung sucht, muss künftig in einem großen Teil des Höhenzuges deutlich strengere Regeln beachten. Denn: Der Wald wird auf einer Fläche von 798 Hektar – das sind umgerechnet etwa 1140 Fußballfelder – zum Landschaftsschutzgebiet (LSG) erklärt. Das erstreckt sich über den Escherberg und den Tosmarberg bis zu den Sundern und bedeckt Gebiete der Stadt Hildesheim sowie der Gemeinden Nordstemmen, Diekholzen und Sibbesse. Unterbrochen wird es durch das Areal von Bosch/Blaupunkt.Bedeutendes Brutvorkommen von Specht und Storch
Der Hildesheimer Wald ist laut Landkreis Hildesheim, dessen Kreistag das Gebiet kürzlich beschlossen hat, ein landesweit bedeutendes Brutvorkommen des Mittelspechts, des Wespenbussards und des Schwarzstorchs. Die Einstufung als Landschaftsschutzgebiet zielt unter anderem darauf, möglichst große störungsfreie Bereiche rund um die Brutplätze zu schaffen. Das bedeutet: Vieles, was die Tierwelt stört, ist künftig tabu – und zwar strenger und konsequenter, als es bisher schon durch Vorgaben wie das Wald- oder Naturschutzgesetz geregelt ist. Verstöße gegen die neue Verordnung gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Hunde müssen das ganze Jahr über an die Leine
Die Leinenpflicht für Hunde gilt im Landschaftsschutzgebiet nicht nur, wie sonst üblich, in der Brut- und Setzzeit zwischen dem 1. April und dem 15. Juli, sondern das ganze Jahr über. Dadurch sollen nicht nur Bodenbrüter unter den Vögeln geschützt werden, sondern zum Beispiel auch Kleinsäuger und Amphibien. Während der Brutzeit gilt außerdem: Wer spazieren geht, als Joggerin oder Jogger unterwegs ist, darf das nur auf den offiziellen Waldwegen tun und nicht abseits davon quer durch den Wald oder auf Trampelpfaden. Da sich die Brutzeit unter den dort verbreiteten Vogelarten stark unterscheidet, wird sie in der Verordnung zum LSG auf den Zeitraum vom 1. März bis 31. August festgesetzt.

Einschränkungen betreffen auch Radfahrerinnen und Radfahrer: Wer auf einem Mountainbike gern mal abseits der breiteren Wege durch den Wald kurvt, zum Beispiel am Tosmarberg, darf das im Naturschutzgebiet das ganze Jahr über nicht. Verboten ist auch Lärm aller Art, zum Beispiel Musik aus Lautsprechern oder Geschrei. Zelten am Lagerfeuer ist ebenfalls tabu.

Ziel: Möglichst wenig Nadelwald
Die Vorgaben richten sich indessen nicht nur an private Nutzerinnen und Nutzer, sondern auch an die Forstwirtschaft. Die ist künftig gehalten, den Anteil des Nadelwaldes möglichst auf 10 Prozent zu beschränken. Aktuell sind es 17 Prozent, 83 Prozent sind Laubwald. Der ist besonders reich an alten Eichen und Totholz. Diese Waldstruktur kommt neben den oben genannten Arten zum Beispiel auch folgenden Vögeln zugute: Schwarzspecht, Zwergschnäpper, Rotmilan, Grauspecht und Waldschnepfe.

Der Hildesheimer Wald ist bereits seit 2001 als EU-Vogelschutzgebiet eingestuft, eine konkrete rechtliche Wirkung entfaltet es aber erst künftig mit dem neuen Status als Landschaftsschutzgebiet. Ein zweites wird, wie ebenfalls kürzlich im Kreistag beschlossen, ganz in der Nähe auf Flächen der Gemeinden Diekholzen und Sibbesse sowie der Stadt Bad Salzdetfurth ausgewiesen. Es schützt auf einer Gesamtfläche von 99 Hektar, also 140 durchschnittlichen Fußballfeldern, die Gewässer und Randstreifen der Beuster und der Kalten Beuster.

Beide Landschaftsschutzgebiete werden an den Wegen mit entsprechenden Schildern gekennzeichnet. In Niedersachsen zeigen sie ein Eulen-Logo in einem grün umrandeten Dreieck – in anderen Bundesländern ist dort ein Seeadler dargestellt.

© Hildesheimer Allgemeine Zeitung