Für alle Mitglieder des Ornithologischen Vereins zu Hildesheim e.V. sollte ein rücksichtsvolles Verhalten in der Natur selbstverständlich sein. Dies bezieht sich ausdrücklich nicht nur auf Naturschutzgebiete, sondern gilt generell überall dort, wo Vögel und alle anderen in der Natur vorkommenden Arten beobachtet werden. Dies gilt genauso für die Schutzgebiete der Paul-Feindt-Stiftung und des OVH sowie private Schutzgebiete im Allgemeinen.
Um das Interesse und die Akzeptanz für die Vogelbeobachtung in der Bevölkerung zu erhöhen, gehört ein verständnisvolles und positives Auftreten gegenüber interessierten Mitmenschen zum guten Ton. Daher sollte es selbstverständlich sein, folgende Grundsätze und Verhaltensregeln beim Beobachten und Fotografieren einzuhalten:

  • Bei der Beobachtung und beim Studium der Vögel und anderen Arten hat deren Schutz und der Schutz ihrer Lebensräume stets oberste Priorität.
  • Minimieren Sie Störungen von Vögeln und anderer Lebewesen und Beeinträchtigungen ihrer Lebensräume, indem eine genügend große Beobachtungsdistanz eingehalten wird bzw. Wege nicht verlassen und somit keine Vögel aufgescheucht werden. Insbesondere an Nist-, Rast-, Balz- und Nahrungsplätzen ist besondere Rücksicht geboten.
  • Wenn Sie eine seltene Art entdecken, überlegen Sie gut, bevor Sie die Neuigkeit verbreiten: Kann der Vogel von vielen Leuten beobachtet werden, ohne dass er gestört wird und ohne dass eine andere Art oder der Beobachtungsplatz beeinträchtigt wird? Beim Melden von Beobachtungen ist es wichtig, die Bekanntmachungen bestimmten Regeln zu unterwerfen.
  • Um örtlichen Naturschutz wirksam zu betreiben, werden die Daten über Ihre Beobachtungen benötigt. Ohne Daten erreichen wir im 21. Jahrhundert nichts. Der OVH benutzt die Plattformen „ornitho.de“ für Vogelbeobachtungen und „observation.org“ für sonstige naturkundliche Daten.
  • Bei der Benutzung von „ornitho.de“ oder „observation.org“ sind zwei Sicherheitsstufen eingebaut, die verhindern sollen, dass Beobachtungen sensibler Vogelarten, namentlich von Brutvogelarten, sofort öffentlich sichtbar werden. Besonders sensible Arten werden durch das System direkt geschützt.
    Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, eine Beobachtung zu schützen, indem Sie das Feld „geschützte Beobachtung“ anklicken. Informieren Sie ggf. ein oder zwei Vertrauensleute, welche die Bestimmung bestätigen und die Brut diskret mitverfolgen können. Auch Meldungen von Zug- und Rastvögel können schützenswert sein. Bei Verwendung andere Meldesysteme sollten diese Vorsichtsmaßnahmen ebenfalls Berücksichtigung finden.
  • Das Bundesnaturschutzgesetz, die jeweiligen Naturschutzgesetze der Länder und Schutzverordnungen, insbesondere in Schutzgebieten und bei empfindlichen Arten sind in jedem Fall einzuhalten.
  • Auch die Schutzgebiete der Paul-Feindt-Stiftung oder des OVH dürfen nur auf den vorgegebenen Routen begangen werden.
  • Respektieren Sie die Rechte der Landbesitzer, z.B. indem Sie auf Straßen, Wegen und Pfaden bleiben und indem Sie nicht mit Fahrzeugen die Wege versperren.
  • Betreten Sie die Felder und Äcker nicht ohne Genehmigung des Landwirts.
  • Fahren Sie auf gesperrten Wegen nicht ohne eine Erlaubnis oder sonstige Genehmigung.
  • Respektieren Sie die Rechte der anderen, ihre Aktivitäten und ihre Arbeit in der Natur.
  • Die Paul-Feindt-Stiftung und der OVH benutzen Fotos für die Öffentlichkeitsarbeit und für die Weitergabe von Artenkenntnis. Naturfotografen sollen sich aber ihres Verhaltens im Gelände besonders bewusst sein und alles dafür tun, dass die zu fotografierenden Arten (Motive) nicht gestört oder beschädigt werden.

„ornitho.de“ und der „CLUB300“ unterbinden die Veröffentlichungen von Fotos von Vögeln am Nest. In vielen Ländern ist das Fotografieren am Nest nur mit Erhalt einer behördlichen Erlaubnis möglich. Fotos aus großer Entfernung, die gesichert keine Störung darstellen sind als unkritisch einzustufen.

Seien Sie ein Vorbild: Verhalten Sie sich auf Reisen und in den Ferien gegenüber Land und Leuten genauso respektvoll wie zu Hause.
 
Hinweise zu den rechtlichen Rahmen

Der allgemeine Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen sowie ihrer Lebensräume wird durch das Bundesnaturschutzgesetz und das Niedersächsische Naturschutzgesetz geregelt.

Danach ist es u.a. verboten:

  • wildlebende Tiere unnötig zu beunruhigen, zu fangen, zu verletzen oder zu töten.
  • wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten und der nicht besonders geschützten Wirbeltierarten, die nicht dem Jagd- oder Fischereirecht unterliegen, nachzustellen, sie anzulocken (z.B. mit akustischen, elektrischen oder elektronischen Geräten), zu fangen oder zu töten.
  • wildlebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten.
  • Biotope wildlebender Tier- und Pflanzenarten ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören.
  • Das Wohl der Arten steht grundsätzlich im Vordergrund.

An dieser Stelle sei angemerkt, dass Klangattrappen auch Stress verursachen können und dass manche Arten zur Brutzeit besonders empfindlich darauf reagieren. Dies kann zum Verlassen des Reviers oder zur Aufgabe der Brut führen. Die Verwendung von Klangattrappen ist auf einem Minimum zu beschränken.

Ungeachtet des persönlichen Interesses (Beobachtung, Beringung, Bestandserfassung, Monitoring, Fotografie, Tonaufnahmen) haben das Wohl der Arten und der Schutz ihrer Lebensräume stets oberste Priorität. An Nist-, Rast-, Balz- und Nahrungsplätzen ist besondere Rücksicht geboten. Störungen verhindern gute Beobachtungen.

Der Vorstand des OVH und der PFS

Verhaltensregeln als PDF