Allgemeine Erläuterungen und Abkürzungen

Berichte der Arbeitsgemeinschaft Botanik im Ornithologischen Verein

Die Berichte sind geordnet nach Gemeinde (neue Gemeindebezeichnungen sind nicht immer angegeben), Ort, Untersuchungsgebiet, Jahr der Bestandsaufnahme.
Kartographische Angaben (TK) gem. Niedersächsisches Landesamt für Ökologie (1993): Kartographische Arbeitsgrundlage für faunistische und floristische Erfassungen der Fachbehörde für Naturschutz.

Nomenklatur und Gefährdungskategorie richten sich nach: Rote Liste und Florenliste der Farn- und Blütenpflanzen in Niedersachsen und Bremen (GARVE 2004).

RL 0 Ausgestorben oder verschollen
RL 1 Vom Aussterben bedroht
RL 2 Stark gefährdet
RL 3 Gefährdet
V Vorwarnliste (zurückgegangen, aber aktuell noch nicht gefährdet)
* Derzeit nicht gefährdet
G Gefährdung anzunehmen
S Status (z.B. angesät, angepflanzt, unbeständig, kultiviert)
§ Gesetzlich besonders geschützte Sippe
§§ Zusätzlich streng geschützte Sippe
FFH Sippe aus den Anhängen II und IV der FFH-Richtlinie
J Jungwuchs (Gehölze)
K Keimling (Gehölze)

Bei Bestandsaufnahmen vor 2004 wurden die jeweils gültigen Roten Listen verwendet.

Biotoptypen richten sich nach DRACHENFELS, O. v. (2011/2016): Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen.

FFH-LRT: Lebensraumtypen des europäischen Schutzgebietssystems NATURA 2000

Viele der beschriebenen Gebiete sind als Naturschutz-, FFH- und Vogelschutzgebiete ausgewiesen, in denen Schutzbestimmungen beachtet werden müssen. Die jeweiligen Verordnungen finden Sie auf den Webseiten des Landkreises sowie der Stadt Hildesheim. Zuständig für die Schutzgebiete sind die Unteren Naturschutzbehörden des Landkreises sowie der Stadt Hildesheim.

Die meisten Projekte der Paul-Feindt-Stiftung (PFS) liegen in gesetzlich geschützten Gebieten. Deren Verordnungen gelten also auch hier. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
info@paul-feindt-stiftung.de

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© Ornithologischer Verein zu Hildesheim e.V.